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Toyota Sammelklage: Probleme mit dem UA80 Automatikgetriebe

© A. Krivonosov
Toyota steht vor einer Sammelklage wegen des UA80 Automatikgetriebes. Erfahren Sie über Symptome wie Ruckeln, Schaltprobleme und Sicherheitsrisiken in Modellen wie Highlander und RAV4.
Michael Powers, Editor

Toyota steckt erneut in einem juristischen Streit. Der achtstufige Automatikgetriebe UA80, der in Modellen wie dem Highlander, Camry, RAV4, Grand Highlander und mehreren Lexus-Fahrzeugen verbaut ist, steht im Mittelpunkt einer neuen Sammelklage. Die in einem Gericht in New Jersey eingereichten Dokumente wiederholen Vorwürfe aus einem früheren Fall in Texas. Sie nennen Probleme wie übermäßige Hitzeentwicklung, verbranntes Getriebeöl und vorzeitigen Verschleiß von Bauteilen. Dies führt zu Symptomen wie Ruckeln, verpassten Schaltvorgängen und plötzlichem Leistungsverlust.

Die Kläger behaupten, Toyota sei das Problem mindestens seit 2016 bekannt. Sie verweisen auf Dutzende von Servicebulletins des Herstellers, ohne dass dauerhafte Lösungen umgesetzt wurden. Viele Fahrzeughalter berichten von Ausfällen bereits nach 80.000 bis 110.000 Kilometern. Die Kosten für einen Austausch außerhalb der Garantie können bis zu 9.000 US-Dollar betragen.

Der potenzielle Umfang der Klage ist enorm und umfasst Hunderttausende Fahrzeuge. Betroffen sind Highlander-Modelle ab Baujahr 2017, der RAV4 seit 2019, der Camry bis zum Modelljahr 2024 sowie Lexus-Modelle wie ES, RX, NX und der neue TX. Allein in den USA wurden 2025 fast 280.000 RAV4 mit dem UA80-Getriebe verkauft – ein Beispiel für das Ausmaß.

Fahrer beschreiben den Defekt durch verfrühtes Schalten, verzögertes Einlegen der Gänge, Durchrutschen, ungewöhnliche Geräusche und seltsame Gerüche. In schweren Fällen kann das Fahrzeug komplett stehen bleiben. Die Kläger argumentieren, dies stelle ein Sicherheitsrisiko dar, da ein Auto jederzeit unerwartet den Antrieb verlieren könnte.

Angesichts der weiten Verbreitung des Problems und der steigenden Zahl gemeldeter Fälle sieht es so aus, als stehe Toyota am Anfang eines langwierigen Rechtsstreits.