Tesla FSD in Europa: EU-Zulassung, 10%-Regel und Assisted Driving
© A. Krivonosov
Deutschland hat sich öffentlich für eine zügige Ausweitung von Tesla FSD Supervised auf die gesamte Europäische Union ausgesprochen. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erklärte, nach Gesprächen mit Tesla im September habe man einen gemeinsamen Ansatz für strittige technische Fragen und die Verantwortung des Fahrers gefunden. Tesla selbst schlug vor, die umstrittene Bezeichnung Full Self-Driving Supervised durch Tesla Assisted Driving zu ersetzen.
Hinzu kommt eine konkrete Vereinbarung. Das System soll das geltende Tempolimit um höchstens 10% überschreiten dürfen: Bei 50 km/h wären somit maximal 55 km/h zulässig. Deutschland will diesen Ansatz im europäischen Verfahren unterstützen und verweist darauf, dass er in bestimmten Situationen einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss ermöglichen könne. FSD bleibt dabei ein Assistenzsystem: Der Fahrer muss die Straße überwachen und trägt die volle Verantwortung für die Fahrt.
Gerade die Geschwindigkeit war für Tesla einer der schwierigsten Punkte. Eine unabhängige Studie von Johanna.be, die am 24. September nach Testfahrten in Brüssel veröffentlicht wurde, ergab, dass FSD auf 55% der geprüften Abschnitte mit Tempo 30 zu schnell fuhr. In diesen Fällen lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 44 km/h. Die deutsche Obergrenze von 10% wirkt daher nicht wie eine kosmetische Einzelheit, sondern wie der Versuch, zulässiges Systemverhalten klar zu definieren.
Die Unterstützung Berlins ist jedoch noch keine Zulassung. Bei der Sitzung des technischen EU-Ausschusses am 6. Oktober wurden die Beratungen ohne Abstimmung fortgesetzt. Nach dem veröffentlichten Zeitplan ist eine EU-weite Entscheidung frühestens im Dezember möglich.
Grundlage des Verfahrens bleibt die Genehmigung der niederländischen RDW vom 10. April. Die Behörde prüfte das System mehr als eineinhalb Jahre. In einer späteren Erläuterung nannte die RDW mehr als 3000 Teststunden, über 1000 Testfahrten und Daten aus 1,8 Millionen km Fahrbetrieb in Europa. Die RDW betont, dass FSD Supervised in Europa kein autonomes Fahrsystem ist, der Fahrer verantwortlich bleibt und sich Software sowie Funktionen von der US-Version unterscheiden.
Nationale Genehmigungen haben die Reichweite bereits schrittweise vergrößert: Bis Ende September war FSD Supervised in acht EU-Ländern zugelassen — in den Niederlanden, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien, Tschechien und Kroatien. Deutschland hat innerhalb der EU deutlich mehr Gewicht als kleinere Märkte, weshalb die öffentliche Unterstützung Teslas Position vor einer künftigen Entscheidung stärkt.
Diese deutsche Ausgabe wurde mithilfe von KI-Übersetzung unter redaktioneller Aufsicht von SpeedMe erstellt. Die Originalberichterstattung stammt von Nikita Novikov